Anliegen und Forderungen des ÖJFN

(diese Punkte sind auch noch einmal auf der jeweiligen Themenseite zu finden)

Unsere wichtigsten Ansätze:

 

Behörden und Verbände

  • Zusammenarbeit mit Behörden, anderen Institutionen und Verbänden zu jagdlichen sowie fischereilichen Themen im Sinne des Natur-, Biotop- und Artenschutzes
  • Förderung der Transparenz behördlicher Entscheidungen

Aus- und Fortbildung

  • Laufende Fortbildung in ökologischen, jagdlichen und fischereilichen Grundlagen
  • Laufende Fortbildung im Bereich der ökologischen Flächenbewirtschaftung sowie des Flächenschutzes
  • Laufende Fortbildung im Bereich der technischen und praktischen Flächensicherung
  • Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Mitglieder und interessierte Bürgerinnen und Bürger
  • Exkursionen und Seminare für Mitglieder und interessierte Bürger und Bürgerinnen
  • Zusammenarbeit mit den Naturschutz- und Biologie- (Ökologie-) Studiengängen sowie der verwandten Hochschul-Fachbereiche
  • Einrichtung eines Praxis-Schulungsgeländes

Naturschutz

  • Betreuung von Schutzgebieten
  • Mitwirkung an §63 Stellungnahmen (BNatSchG; ehemals §29)
  • Erstellung von Gutachten und Ausarbeitung von Stellungnahmen
  • Erarbeitung von Zielvorstellungen für Schutzgebiete
  • Einbringung der fachlichen, rechtlichen und ökologischen Grundlagen der Jagd und Fischerei in die Ausbildungsbereiche des Naturschutzes (z.B.: geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/in)

Jagd

  • Beibehaltung eines reformierten Jagdrechtes als Teilbereich eines Gesamt-Umweltrechtes
  • Verzicht auf die Bejagung selten gewordener Wildarten
  • Anpassung der Jagdzeiten an die Biologie der Wildarten
  • Aufstellung und Durchführung von Mindestabschussplänen auf Grundlage von Verbissgutachten
  • Beseitigung gesetzlicher Erschwernisse zwecks Ein- und Durchführung von effizienteren Jagdmethoden
  • Überprüfung der Niederwildjagd auf ihre Tierschutzgerechtigkeit, d.h. Überprüfung der sog. Waidgerechtigkeit
  • Weitgehender Verzicht auf die Fallenjagd, insbesondere mit Totfangfallen
  • Verwendung von Lebendfangfallen z.B. in Bodenbrüter-Biotopen nur bei nachweislich effizienter Kontrolle
  • Verringerung des Jagddruckes durch Anpassung der Jagdmethoden
  • Verzicht auf die Manipulation von Wildbeständen zu jagdlichen Zwecken (Überfütterung, Medikamentverabreichung, das Aussetzen von Wildarten nur zum Zwecke des Abschusses; das Aussetzen von nichtheimischen Tierarten - Unterbindung von Genflüssen nahe verwandter Arten)
  • Biotopschutz nach Gesetzeslage
  • Hegeschauen auf freiwilliger Basis
  • Jagd in Nationalparken, Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen als dienendes Instrument des Biotop- und Artenmanagements
  • Einsetzung von Jäger/inne/n mit Sonderfortbildung in den vorgenannten Gebieten als Naturschutzwarte in direkter Zuordnung bei den zuständigen Fachbehörden

Fischerei

  • Einflussnahme auf die fischereirechtliche Gesetzgebung im ökologischen Sinne
  • Konsequente Vorbereitung von Kindern auf richtiges Verhalten in und mit der Natur
  • Betreuung von Fischer/inne/n in ökologischen und rechtlichen Fragen
  • Aufhebung des Setzkescher-Verbotes
  • Verzicht auf Besatz nicht heimischer Arten
  • Weiterbildung in Bezug auf Tier-, Natur- und Umweltschutz
  • Einsetzung von Fischer/inne/n mit Sonderfortbildung in den vorgenannten Gebieten als Naturschutzwarte in direkter Zuordnung bei den zuständigen Fachbehörden